Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen verbessert und auf europäische Vorgaben, insbesondere die EU-Richtlinie 2019/882, zurückgeht. Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren, um gleichberechtigten Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es gilt insbesondere für Bereiche wie den öffentlichen Nahverkehr, Banken, digitale Dienstleistungen und den Einzelhandel.
Weiter unten befindet sich auch eine Checkliste für Onlineshop und Webseiten!
Hier einige wichtige Punkte des BFSG:
Das BFSG betrifft insbesondere Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten oder digitale Angebote betreiben, und hat das Ziel, die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Die vier Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – haben einen erheblichen Einfluss darauf, wie Websites gestaltet werden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten:
Diese Prinzipien tragen dazu bei, dass digitale Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich und nutzbar sind.
Mehr Informationen dazu:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland um und zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Ab dem 28. Juni 2025 müssen insbesondere digitale Angebote wie Websites, Online-Shops und Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Anforderungen umfassen unter anderem klare Bedienbarkeit, visuelle Anpassungen und alternative sensorische Zugänge. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen.
Es gibt Übergangsfristen für einige Produkte und Dienstleistungen bis 2040.
Es gibt Unterschiede zwischen B2B, B2C und nicht-kommerziellen Internetseiten im Hinblick auf die Anforderungen der Barrierefreiheit:
Unabhängig vom Geschäftstyp wird jedoch angestrebt, Barrierefreiheit umfassend sicherzustellen.
Zusätzlich zur Unterscheidung zwischen B2B, B2C und nicht-kommerziellen Seiten sind folgende Punkte für die Barrierefreiheit wichtig:
Bleibe auf dem Laufenden über neue Best Practices und Standards!
Die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA) oder Barrierefreiheitsrichtlinie, legt Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der Europäischen Union fest. Ihr Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in ganz Europa abzubauen und die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern. Die Richtlinie baut auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf, die auch von der EU unterzeichnet wurde.
Hier sind die wesentlichen Punkte der Richtlinie:
Die EU-Richtlinie 2019/882 richtet sich an Produkte und Dienstleistungen, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Dazu gehören insbesondere:
Die Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dies bedeutet zum Beispiel:
Die Richtlinie trat im Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis 28. Juni 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Unternehmen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllen.
Empfehlung für rechtliche Auskunft und passende Rechtstexte für Internetseiten & Online-Shops:
Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (wie z. B. kleine Webshops), können von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen sein, wenn die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Dennoch wird erwartet, dass alle Unternehmen sich bemühen, Barrierefreiheit zu gewährleisten, wo dies möglich ist.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Überwachungsbehörden zu benennen, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherstellen. Verstöße gegen die Anforderungen können zu Strafen führen.
So setzen Sie noch heute die Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite, Onlineshop oder App um
Die Verfügbarkeit von Inhalten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Schwierigkeiten bei der Informationswahrnehmung ist der wichtigste Teil des Betriebs jeder Website.
Jetzt individuelle Prüfung mit Hilfe und Beratung anfragen:
Die Richtlinie hat das Ziel, die Lebensqualität von rund 87 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU zu verbessern, indem sie den Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Gleichzeitig soll sie den Binnenmarkt stärken, indem für Barrierefreiheit gemeinsame Standards geschaffen werden, die für alle EU-Länder gelten.
Die EU-Richtlinie 2019/882 legt fest, dass viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Sie betrifft sowohl physische Produkte als auch digitale Dienstleistungen und setzt Unternehmen eine klare Frist, diese Anforderungen zu erfüllen.
Mehr Informationen: bfsg-gesetz.de
Hier ist eine Checkliste für die Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Shops, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu entsprechen:
Durch diese Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass deine Webseite oder dein Online-Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Florian Ibe
CEO & Marketingberater
Ihr Ansprechpartner: Florian Ibe