BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen verbessert und auf europäische Vorgaben, insbesondere die EU-Richtlinie 2019/882, zurückgeht. Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren, um gleichberechtigten Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es gilt insbesondere für Bereiche wie den öffentlichen Nahverkehr, Banken, digitale Dienstleistungen und den Einzelhandel.

Weiter unten befindet sich auch eine Checkliste für Onlineshop und Webseiten!

Hier einige wichtige Punkte des BFSG:

  1. Anwendungsbereich: Das Gesetz betrifft sowohl physische Produkte als auch digitale Dienstleistungen, wie etwa Webseiten, Apps und Self-Service-Terminals. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind.
  2. Fristen: Unternehmen müssen die neuen Vorgaben bis spätestens 28. Juni 2025 umsetzen, um den barrierefreien Zugang sicherzustellen.
  3. Barrierefreiheit in der Praxis:
    • Webseiten und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen genutzt werden können (z. B. durch Vorlesefunktionen oder Untertitel).
    • Geldautomaten und Ticketautomaten müssen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich sein.
  4. Überwachung und Sanktionen: Es gibt Vorgaben zur Überprüfung der Einhaltung und potenziell Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.

Das BFSG betrifft insbesondere Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten oder digitale Angebote betreiben, und hat das Ziel, die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

4 Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die vier Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – haben einen erheblichen Einfluss darauf, wie Websites gestaltet werden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten:

  1. Wahrnehmbarkeit: Stellt sicher, dass alle Nutzer die Informationen auf der Webseite aufnehmen können, unabhängig von sensorischen Einschränkungen.
  2. Bedienbarkeit: Erleichtert die Interaktion mit der Website durch klare und zugängliche Funktionen.
  3. Verständlichkeit: Fördert die Benutzerfreundlichkeit durch leicht verständliche Inhalte und klare Navigationshilfen.
  4. Robustheit: Garantiert die Kompatibilität der Website mit einer Vielzahl von Geräten und Assistenztechnologien.

Diese Prinzipien tragen dazu bei, dass digitale Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich und nutzbar sind.

Mehr Informationen dazu:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland um und zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Ab dem 28. Juni 2025 müssen insbesondere digitale Angebote wie Websites, Online-Shops und Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Anforderungen umfassen unter anderem klare Bedienbarkeit, visuelle Anpassungen und alternative sensorische Zugänge. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen.

Es gibt Übergangsfristen für einige Produkte und Dienstleistungen bis 2040.

European Accessibility Act

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BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Regelungsbereiche

Unterschiede für B2B und B2C sowie nicht kommerziele Internetseiten?

Es gibt Unterschiede zwischen B2B, B2C und nicht-kommerziellen Internetseiten im Hinblick auf die Anforderungen der Barrierefreiheit:

  1. B2B-Seiten: Fokus liegt oft auf komplexeren Prozessen und Tools für Unternehmen. Auch hier gilt die Barrierefreiheit, insbesondere bei digitalen Angeboten und Dokumenten.
  2. B2C-Seiten: Barrierefreiheit muss besonders benutzerfreundlich sein, da sie ein breites Publikum ansprechen. Nutzerfreundlichkeit und klare Zugänglichkeit sind hier entscheidend.
  3. Nicht-kommerzielle Seiten: Auch diese Seiten müssen barrierefrei sein, allerdings können die Anforderungen je nach Art der Seite und der Zielgruppe abweichen.

Unabhängig vom Geschäftstyp wird jedoch angestrebt, Barrierefreiheit umfassend sicherzustellen.

Zusätzlich zur Unterscheidung zwischen B2B, B2C und nicht-kommerziellen Seiten sind folgende Punkte für die Barrierefreiheit wichtig:

  • Rechtliche Vorgaben: Überprüfe, welche Gesetze in deinem Land gelten (z. B. BFSG in Deutschland), da diese die Mindestanforderungen definieren.
  • Benutzererfahrung (UX): Eine zugängliche Seite verbessert nicht nur die Inklusion, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit für alle.
  • Regelmäßige Tests: Nutze automatisierte Tools und manuelle Tests, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit kontinuierlich gewährleistet ist.

Bleibe auf dem Laufenden über neue Best Practices und Standards!



Was besagt die EU-Richtlinie 2019/882?

Die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA) oder Barrierefreiheitsrichtlinie, legt Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der Europäischen Union fest. Ihr Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in ganz Europa abzubauen und die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern. Die Richtlinie baut auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf, die auch von der EU unterzeichnet wurde.

Hier sind die wesentlichen Punkte der Richtlinie:

1. Anwendungsbereich der Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2019/882 richtet sich an Produkte und Dienstleistungen, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Dazu gehören insbesondere:

  • Technische Geräte: Computer, Smartphones, Tablets, TV-Geräte, Geldautomaten, Ticketautomaten, Zahlungsautomaten.
  • Dienstleistungen: E-Commerce, elektronische Kommunikation (z. B. Telefonie und Internetdienste), Bankdienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel (einschließlich Ticketkauf und Echtzeitinformationen), E-Books und audiovisuelle Mediendienste.

2. Barrierefreiheitsanforderungen

Die Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dies bedeutet zum Beispiel:

  • Technische Unterstützung: Bildschirmlesegeräte, Audiodeskription und Braille-Displays müssen unterstützt werden.
  • Benutzerfreundlichkeit: Interfaces müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen sie nutzen können.
  • Informationen: Informationen über den Gebrauch und die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen müssen in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden.

3. Umsetzung und Fristen

Die Richtlinie trat im Juni 2019 in Kraft. Mitgliedstaaten hatten bis 28. Juni 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Unternehmen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllen.

Empfehlung für rechtliche Auskunft und passende Rechtstexte für Internetseiten & Online-Shops:

Screenshot von bit.ly

4. Ausnahmen

Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (wie z. B. kleine Webshops), können von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen sein, wenn die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Dennoch wird erwartet, dass alle Unternehmen sich bemühen, Barrierefreiheit zu gewährleisten, wo dies möglich ist.

5. Überwachung und Durchsetzung

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Überwachungsbehörden zu benennen, die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherstellen. Verstöße gegen die Anforderungen können zu Strafen führen.

6. Ziele der Richtlinie

Die Richtlinie hat das Ziel, die Lebensqualität von rund 87 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU zu verbessern, indem sie den Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Gleichzeitig soll sie den Binnenmarkt stärken, indem für Barrierefreiheit gemeinsame Standards geschaffen werden, die für alle EU-Länder gelten.



Die EU-Richtlinie 2019/882 legt fest, dass viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Sie betrifft sowohl physische Produkte als auch digitale Dienstleistungen und setzt Unternehmen eine klare Frist, diese Anforderungen zu erfüllen.

Mehr Informationen: bfsg-gesetz.de

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Checkliste zur Prüfung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Hier ist eine Checkliste für die Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Shops, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu entsprechen:

1. Navigation und Bedienbarkeit:

  • Klare, logische Struktur der Webseite.
  • Einfach zugängliche Menüs und Links.
  • Unterstützung von Tastaturnavigation.

2. Text und Inhalte:

  • Verwendung von gut lesbaren Schriftarten und ausreichendem Kontrast.
  • Bereitstellung alternativer Texte für Bilder (Alt-Texte).
  • Strukturiertes Layout mit Überschriften und Absätzen.

3. Multimedia-Inhalte:

  • Bereitstellung von Untertiteln und Transkriptionen für Videos.
  • Audiodeskription für visuelle Inhalte.

4. Formulare:

  • Formulare müssen zugänglich und leicht ausfüllbar sein, mit klaren Anweisungen.
  • Alle Formularelemente müssen beschriftet sein.

5. Technische Anforderungen:

  • Kompatibilität mit Screenreadern.
  • Vermeidung von Flash-Inhalten, Animationen oder blinkenden Effekten.

6. Tests und Feedback:

  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit (z. B. durch automatisierte Tools).
  • Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden.

Durch diese Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass deine Webseite oder dein Online-Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

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